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Finanzen
Entlastungsprämie im Bundestag beschlossen

Entgegen den weiter anhaltenden Warnungen der deutschen Wirtschaft hat der Bundestag am 24. April 2026 die Entlastungsprämie beschlossen. Bis 30. Juni 2027 sollen, nach Auffassung der Bundesregierung, Arbeitgeber ihren Beschäftigten, zusätzlich zum regulären Arbeitslohn, einen Betrag von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Die Entlastungsprämie ist steuer- und abgabenfrei. Unternehmen, die sich für die Auszahlung der Prämie entscheiden, können diese als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 8. Mai vorgesehen.
| Weitere Informationen.
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MuT-Preis 2026
Letzte Chance: MuT-Unternehmerpreis 2026 - jetzt noch bewerben!

Hat sich Ihr Unternehmen in den letzten Jahren besonders gut entwickelt oder eine zukunftsweisende Innovation vorgestellt? Gehen Sie neue Wege in der Mitarbeitergewinnung oder engagieren sich für besondere Projekte in der Region?
Dann bewerben Sie sich jetzt noch schnell bis zum 5. Mai für den MuT-Preis 2026.
Neben der Ehrung in einer der drei Kategorien „Unternehmen des Jahres“, „Mitarbeiter sind Zukunft“ oder „Aufstieg durch Innovation“ erwartet Sie als Preisträger unter anderem ein Online-Mediaguthaben bei der Suhler Verlagsgesellschaft im Wert von 2.500 Euro.
Teilnehmen können alle Mitgliedsunternehmen der IHK und HWK Südthüringen.
| Zum Bewerbungsformular.
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Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
SVI-Matchmaking-Plattform für die Defense-Industrie

Der Bundesverteidigungsminister hat die SVI-Connect, die digitale Plattform zur Vernetzung von Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) in Deutschland, auf der Hannover Messe 2026 beworben.
Das neu geschaffene Schaufenster für Unternehmen bietet einen einfachen und strukturierten Zugang für potenzielle Kunden. Interessierte Zulieferunternehmen können über die Plattform ihre Fähigkeiten und Leistungen einstellen. Bereits heute suchen über 70 Beschaffer aus dem Wirtschaftszweig neue Lieferanten über diese Plattform.
| Hier registrieren.
IHK-Tipp: Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung oder wollen Sie mehr Informationen zur Beschaffung und innerhalb der Supply-Chain im Bereich Sicherheits- und Verteidigungsindustrie? Dann besuchen Sie unseren neu geschaffenen Bereich oder melden Sie sich gern.
| Jetzt informieren.
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Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Zugang zu unternehmensrelevanten Sicherheitsinformationen
Die Anzahl der Bedrohungen für Ihr Unternehmen wachsen jeden Tag. Selbst kleinere und mittlere Unternehmen sind Zielscheibe von Spionage, Cyberspionage, Sabotage und Einflussnahme.
Die IHK Südthüringen ist mit der DIHK eng mit den Sicherheitsbehörden, wie beispielsweise dem Bundesamt für Verfassungsschutz, vernetzt. Wir können Sie über aktuelle Gefährdungslagen auf dem Laufenden halten, wie zum Beispiel aktuell den „Umgang mit Drohnensichtungen“ oder allgemeinen Sicherheitshinweisen.
| Hier für Verteiler anmelden.
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Wettbewerb
Achtung! Vorbereitung für Start des volldigitalen Carnets erforderlich

Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A für die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Messegütern und Warenmustern schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Zum Start führen zunächst die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet ein, weitere Staaten folgen. Neu ist: Nach der elektronischen Antragstellung erhalten Unternehmen statt eines Papierhefts künftig einen QR-Code, der von den Zollbehörden der EU und weltweit vollständig elektronisch ausgelesen und bearbeitet wird. Nur in einer Übergangszeit wird zur Sicherheit das analoge Heft als Backup noch zur Verfügung gestellt.
IHK-Tipp: Ab 1. Juni akzeptieren die Startländer bei Neuausstellung ausschließlich digitale Carnets. Testen Sie deshalb das digitale Carnet schon jetzt parallel zu den bestehenden Papier-Carnets, um sich mit der neuen Funktionalität vertraut zu machen.
| Informationen zum digitalen Carnet.
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Recht
Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen ist unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25, eine häufig verwendete Vertragsklausel gekippt. Einzelvertragliche Regelungen, nach denen Beschäftigte bei oder nach Ausspruch einer Kündigung automatisch unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freigestellt werden können, sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam.
Das Urteil hat unmittelbare Konsequenzen für Arbeitgeber, die Standardklauseln in ihren Arbeitsverträgen verwenden, und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern auf Beschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das BAG begründet die Unwirksamkeit damit, dass eine solche Freistellungsklausel Beschäftigte unangemessen benachteiligt. Sie erlaubt dem Arbeitgeber, unabhängig von den konkreten Umständen der Kündigung, einseitig und pauschal die Beschäftigungspflicht auszusetzen. Das grundsätzliche Interesse der Arbeitnehmer, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter tätig zu bleiben, wiegt schwerer als das pauschale Freistellungsinteresse des Arbeitgebers. Automatische Freistellung widerspricht daher dem Grundsatz von Treu und Glauben und ist mit § 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht vereinbar. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge sorgfältig nach automatischen Freistellungsklauseln überprüfen. Diese dürfen nicht mehr genutzt werden. Eine Freistellung ist nur im konkreten Einzelfall zulässig und muss auf überwiegende betriebliche Interessen gestützt sowie individuell begründet werden. Es wird empfohlen, Freistellungsentscheidungen transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren, um im Streitfall die Erforderlichkeit belegen zu können.
IHK-Ansprechpartner für Fragen und weitere Details: Holger Fischer.
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Umweltvorgaben
Erster Preis für CBAM Zertifikate bekanntgegeben

Soweit Unternehmen im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/956 über den CO₂ Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verpflichtet sind, CBAM-Zertifikate zu erwerben und hierfür handels- bzw. steuerbilanzielle Rückstellungen zu bilden haben, kann der für diese Bewertung maßgebliche Zertifikatspreis für im ersten Quartal des Jahres 2026 eingeführte Waren bereits bestimmt werden. Die Europäische Kommission hat am 7. April 2026 gemäß Art. 21 Abs. 1 CBAM Verordnung den ersten Preis für CBAM-Zertifikate für das erste Quartal 2026 festgesetzt. Der maßgebliche Referenzpreis beträgt 75,36 EUR je CBAM-Zertifikat.
Ab 2027 wird der Preis wöchentlich statt vierteljährlich festgelegt.
| Weitere Informationen.
IHK-Ansprechpartner zum Thema: Dr. Annegret Mordhorst. |
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Ausbildung
Gut vorbereitet ins neue Ausbildungsjahr 2026/27

Das neue Ausbildungsjahr rückt näher. Gerne unterstützen Sie die Ausbildungsberater der IHK Südthüringen bei Ihren Vorbereitungen.
/ Berufsschulbesuch Die Zuordnung der Berufsschule erfolgt nach dem jeweiligen Standort des Ausbildungsbetriebes. Informieren Sie sich daher zeitnah über das aktuelleThüringer Berufsschulnetz 2026/27 auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und prüfen Sie die Zuordnung Ihrer Auszubildenden zum vorgesehen Berufsschulstandort.
• Beachten Sie die Mindestklassengröße von 15 Schülern. An Standorten mit „Optionslösungen“ erfolgt die Bildung der Klasse nur, wenn mindestens 15 Auszubildende für den jeweiligen Beruf gemeldet sind.
• Melden Sie Ihre Auszubildenden daher direkt nach Vertragsabschluss und rechtzeitig vor den Sommerferien bei der zuständigen Berufsschule an, um eine verbindliche Beschulung sicherzustellen.
• Planen Sie den Berufsschulbesuch für Ihre Auszubildenden frühzeitig, um reibungslose Abläufe (z.B. Übernachtungen, Anfahrtswege) zu gewährleisten.
• Kommunizieren Sie Fristen, Standortzuordnung und den Ablauf der Anmeldung transparent mit den Auszubildenden und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
/ Unterstützung Onboarding für Azubis Den Onboarding-Prozess für Ihre Auszubildenden unterstützen wir zusätzlich mit dem neuen Webinar-Angebot „Ich bin Azubi - Das crazy!“. Anmeldungen möglich für 05.08.2026 und 03.09.2026.
/ Azubis aus Drittstaaten Sie planen Auszubildende aus Drittstaaten einzustellen? Damit Sie alle wichtigen Details, die hierbei zu beachten sind, im Auge behalten, haben wir Ihnen einen Leitfaden in unserer Rubrik Fit für die Ausbildung zusammengestellt.
/ Ausbildungsvergütung Die Höhe der Ausbildungsvergütung muss angemessen sein. Die gültigen Tarife zur Orientierung für die Höhe der aktuellen Ausbildungsvergütungen finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Weiterführende Informationen zum Ausbildungsvertrag erhalten Sie hier.
/ Praktikumszeiten der allgemeinbildenden Schulen Über Praktika bzw. Praxistage können Sie potenzielle Auszubildende direkt kennenlernen und dazu beitragen, dass die Berufsorientierung zielgerichtet umgesetzt werden kann. Damit Sie die Personalressourcen hierfür frühzeitig planen können, haben wir in Zusammenarbeit mit dem Schulamt die Praktikumszeiten der allgemeinbildenden Schulen in einer Übersicht zusammengestellt.
IHK-Ansprechpartner: Anja Boller.
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Weiterbildung
Drei Seminare, ein Ziel: sicherer im Job

Effektives Social Media Management: Erfolgsstrategien für kleine und mittlere Unternehmen Nach erfolgreicher erster Durchführung 2025 bieten wir Ihnen diese vierteilige Modulreihe wieder an. Lernziel ist, eine maßgeschneiderte Social Media Strategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen.
03.06.2026 bis 16.06.2026 | IHK Bildungszentrum Suhl
/ NEU im Programm
Selbstbewusst, motiviert und klar im Ziel Durchhaltevermögen, Ausdauer, Lernen aus Rückschlägen - 3 Aspekte, die im Fokus dieses Seminar für Azubi´s stehen. Für die verantwortlichen Ausbilder gibt es optional nach dem Seminar einen Online-Austausch zur thematischen Weiterarbeit.
03.06.2026 | IHK Niederlassung Sonneberg
Erfolgreich bei Führung und Veränderung mit dem coachenden Führungsstil Dieses Angebot mit Frau Dr. Jana Beez als Referentin richtet sich explizit an erfahrene Führungskräfte, die ihren Führungsstil reflektieren und erweitern sowie Veränderungsprozesse begleiten möchten.
08.06.2026 und 22.06.2026 | IHK Bildungszentrum Suhl
IHK-Tipp: Alle Weiterbildungsangebote und weitere Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage.
| Zur Homepage und den Anmeldemöglichkeiten.
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Tourismus
Public Viewing bis in die Nacht

Die Bundesregierung hat für die Übertragungen der Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer wieder eine befristete Verordnung vorgelegt. Diese sieht Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr vor. Die Bundesregierung kommt damit dem Wunsch der Bundesländer nach.
Sie wird ausgetragen vom 11. Juni bis 19. Juli in Mexiko, Kanada und den USA. Die Live-Übertragungen der Spiele werden damit in Deutschland auch in die späteren Abendstunden fallen. Sowohl die 72 Spiele der Vorrunde als auch die 32 Spiele der Finalrunde werden teilweise während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit stattfinden. Trotzdem wird das Interesse an öffentlichen Übertragungen, oft auch im Freien, hierzulande voraussichtlich groß sein.
Lärmschutz greift um 22 Uhr
Die generelle Regelung zum Lärmschutz greift grundsätzlich um 22 Uhr. Zudem gilt auch ein Mindestschutzanspruch der Bevölkerung gegen nächtliche Lärmstörungen. Ausnahmen sind wie in diesem konkreten Fall möglich.
Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Public Viewing-Veranstaltungen erlaubt werden. Die Fußball-Weltmeisterschaft ist mit 104 Spielen an 34 Tagen, verschiedenen Zeitzonen und vielen Anstoßzeiten sehr umfangreich. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet dann nach sorgfältiger Abwägung, ob sie erlaubt wird.
| Weitere Informationen.
IHK-Ansprechpartner: Ricarda Wolff. |
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