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Sehr geehrter Herr Mustermann,

in der September-Ausgabe unseres Ratgeber-Newsletters erhalten Sie Informationen über unser Beratungsangebot "Initiative Unternehmenssicherung", Hinweise auf rechtliche Neuerungen und Angebote rund um die Themen Aus- und Weiterbildung.

Herzliche Grüße

Ihre IHK Südthüringen

 
 
Inhalt:
•Initiative Unternehmenssicherung
•Überbetriebliche Ergänzungsausbildung
•Kostenfreies Webinar „IHK-Prüfung? Easy! So läufts ab."
•Drei Seminare - ein Ziel
•EU-Geldwäschepaket - Neuregelungen beachten
•Zahlungsverpflichtung nach Identitätsdiebstahl
•Fahrerlaubnisentzug rechtfertigt Kündigung eines Außendienstmitarbeiters
•KI-Transparenzpflicht für Unternehmen
•Stadtgutscheine – Mehrwert für Ihren Betrieb und die Region Südthüringen
•Konzert der Stiftung Südthüringisches Kammerorchester im Haus der Wirtschaft
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Förderung

Initiative Unternehmenssicherung





Mit der Initiative »Unternehmenssicherung« bündeln wir für Sie bestehende und neue Angebote der Kammer in zwei zentralen Handlungsfeldern.

1. Transformationsprozesse: Gezielt anpacken
Für Unternehmen, die vor strategischen Veränderungen stehen, bietet die IHK Südthüringen gezielte Begleitung von Transformationsprozessen. Dazu gehören Beratung zu Geschäftsmodellen, Innovation und Internationalisierung sowie der Zugang zu Förderprogrammen und Netzwerken. Ziel ist es, Wachstumsperspektiven zu erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern. Wichtig ist, vorausschauend zu handeln und ebenso zeitnah das Beratungsangebot kostenfrei anzunehmen.

2. Krisenberatung: Frühzeitig handeln
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten erhalten schnelle und vertrauliche Unterstützung. Nach einem Erstgespräch analysieren erfahrene IHK-Berater gemeinsam mit dem Betrieb die Situation und entwickeln konkrete Lösungsansätze. Dazu zählen moderierte Gespräche mit Finanzierungspartnern, der Zugang zu Förderinstrumenten sowie eine geförderte Sanierungsberatung, die die IHK Südthüringen mit bis zu 7.500 Euro unterstützt.

Damit Sie schnell und zielgerichtet Unterstützung erhalten, ist der Ablauf klar und praxisnah strukturiert.

1. Selbstcheck: Prüfen Sie Ihre Situation vorab online oder per Kurzfragebogen in Papierform.
2. Kontaktaufnahme: Nach Ihrer Situationsprüfung erfolgt die Kontaktaufnahme zur IHK über die Hotline.
3. Erstgespräch: Ein IHK-Berater nimmt die Lage auf und bewertet den Handlungsbedarf.
4. Maßnahmen: Gemeinsam werden passgenaue Instrumente identifiziert und umgesetzt.

Das Angebot steht allen Mitgliedsunternehmen der IHK Südthüringen kostenfrei zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie den Kurzfragebogen finden Sie auf unserer Homepage

| Zur Initiative.

IHK-Ansprechpartner: Jan Scheftlein.
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Ausbildung

Überbetriebliche Ergänzungsausbildung





Gerade spezialisierte Unternehmen können nicht immer sämtliche Inhalte eines Ausbildungsberufs selbst vermitteln. Hier bietet die überbetriebliche Ergänzungsausbildung eine passende Lösung: Fehlende Ausbildungsinhalte können durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister ausgebildet werden.

Die IHKs in Thüringen haben hierfür gemeinsam mit den Firmenausbildungsverbünden und den Bildungsdienstleistern "Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung" erarbeitet. Die Kataloge enthalten eine Liste an Einzellehrgängen (Modulen), deren Inhalte wiederum Bestandteil des Ausbildungsrahmenplanes sind.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Lehrgänge durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziell unterstützt werden.

Wer hilft weiter: Die Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge fungiert als Koordinator zwischen allen Beteiligten. Im Oktober übernimmt Frau Funk diese Aufgabe von Frau Rammelt, die sich nach langjähriger Tätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet.

| Informationen zur überbetrieblichen Ergänzungsausbildung.

IHK-Ansprechpartner: Cindy Funk.
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Ausbildung

Kostenfreies Webinar „IHK-Prüfung? Easy! So läufts ab."


Ihre Auszubildenden absolvieren im Frühjahr 2027 und Sommer 2027 die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung Teil 1?

Mit unserem neuen Webinar-Angebot wollen wir Ihren Auszubildenden gezielt aufzeigen, welche Rahmenbedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit den Prüfungen auf sie zukommen. Folgende Fragen sollen dabei im Mittelpunkt stehen: Wie läuft die IHK-Prüfung genau ab, was muss man am Prüfungstag beachten und welche organisatorischen Punkte sind wichtig?

Gemeinsam mit Ihren Auszubildenden schauen wir uns an:

/ Wie die Anmeldung zur Prüfung erfolgt.
/ Welche Fristen und Vorgaben es gibt.
/ Was am Prüfungstag wichtig ist.
/ Wie man sich optimal vorbereiten kann.

| Zur Anmeldung.

IHK-Ansprechpartner: Anja Boller.
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Weiterbildung

Drei Seminare - ein Ziel




Zeitmanagement - Die Organisation der eigenen Arbeit
Haben Sie Zeit, Ihr eigenes Zeitmanagement kritisch unter die Lupe zu nehmen?

| Am 04.11.2026 | IHK Bildungszentrum Suhl


Reisekosten- und Bewirtungsrecht inkl. Besteuerung von Sachbezugswerten
Informieren Sie sich über die zahlreichen Möglichkeiten der Gewährung von Mitarbeitervorteilen im Lohnabzugsverfahren.

| Am 09.11.2026 | IHK Bildungszentrum Suhl


Projektmanagement als strategisches Prozessführungsinstrument
Sichern Sie sich Ihren Platz in diesem 3-tägigen Kompaktseminar zum klassischen Projektmanagement (DIN 69901).

| Ab 19.11.2026 | IHK Bildungszentrum Suhl


IHK-Tipp: Alle Angebote und weitere Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage.

| Zur Homepage und den Anmeldemöglichkeiten.

IHK-Ansprechpartner: Antje da Silva Santos
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Recht

EU-Geldwäschepaket - Neuregelungen beachten



Mit der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets werden die vielfach auf unterschiedlichen nationalen Grundlagen beruhenden Regularien in weiten Teilen harmonisiert. Ziel soll ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein. Wesentliche Bestandteile des Pakets treten zum 10. Juli 2027 in Kraft. Sie sollten frühzeitig eine mögliche Betroffenheit prüfen und Vorkehrungen treffen.

Die neuen bzw. geänderten Rechtsgrundlagen können sich insbesondere auf Unternehmen aus den Bereichen Industrie und Handel auswirken. Neue Vorgaben betreffen beispielsweise die Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister.

In einem gemeinsamen Online-Informationsangebot gibt die IHK-Organisation ihren Unternehmen einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise zum Umgang mit den neuen Vorgaben. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich für das kostenfreie Webinar am 21.10.2026 von 9:30 - 11:00 Uhr an.

IHK-Tipp: Aus technischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Sofern Sie Interesse haben, melden Sie sich daher am besten zeitnah an. Der Link zur Teilnahme geht Ihnen circa einen Tag vor der Veranstaltung zu.

| Zur Anmeldung.


IHK-Ansprechpartner:
Thomas Leser.
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Recht

Zahlungsverpflichtung nach Identitätsdiebstahl


Wer aufgrund einer manipulierten E-Mail den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto von Betrügern überweist, ist gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer den Schaden durch ein eigenes pflichtwidriges Verhalten verursacht oder mitverursacht hat.

IHK-Ansprechpartner: Holger Fischer
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Recht

Fahrerlaubnisentzug rechtfertigt Kündigung eines Außendienstmitarbeiters


Bei einem ausschließlich im Außendienst eingesetzten Arbeitnehmer kann der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Jahres eine personenbedingte Kündigung gem. § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sozial rechtfertigen, wenn die Tätigkeit ohne eigenes Führen eines Kraftfahrzeugs nicht erbracht werden kann und keine zumutbaren milderen Mittel zur Weiterbeschäftigung bestehen.

IHK-Ansprechpartner: Holger Fischer
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Recht

KI-Transparenzpflicht für Unternehmen


Seit August 2026 ist in der Europäischen Union eine Transparenzpflicht für den Einsatz von KI in Kraft. In bestimmten Fällen müssen KI-generierte Inhalte oder der Einsatz von KI-Systemen nun gekennzeichnet werden. Für viele Unternehmen besteht deshalb jetzt Handlungsbedarf.

Vorgaben: Die Regelung sieht zunächst keine generelle Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, beispielsweise auf Websites, vor. Sie fordert jedoch eine deutlich sichtbare Offenlegung des KI-Einsatzes bei Deep Fakes und KI-generiertem oder -manipuliertem Text.

Deep Fakes: Unter die Kennzeichnungspflicht für Deep Fakes fallen KI-generierte Inhalte, die echte Personen, Orte, Objekte etc. darstellen oder manipulieren. Anders gesagt: sie geben eine Realität vor, die in der dargestellten Form nicht existiert.

KI-Text: Mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellter Text ist nicht grundsätzlich kennzeichnungspflichtig. Die Pflicht tritt nur dann ein, wenn ein Text Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betrifft und zudem nicht zusätzlich menschlich überprüft wurde. In diesen Bereich fallen neben weiteren insbesondere die nachrichtliche Berichterstattung und politische Informationen. Das schließt auch KI-generierte Zusammenfassungen derartiger Inhalte mit ein.

IHK-Ansprechpartner: Holger Fischer
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Attraktive Innenstadt

Stadtgutscheine – Mehrwert für Ihren Betrieb und die Region Südthüringen




Mit den Stadtgutscheinen in Arnstadt, Meiningen, Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg, Sonneberg und dem Oberzentrum Südthüringen (Oberhof, Suhl, Schleusingen und Zella-Mehlis) entsteht ein starkes Netzwerk, das Kaufkraft in der Region hält und Unternehmen vor Ort sichtbar macht. Dabei ist ein Stadtgutschein mehr als eine Geschenkidee, denn er verbindet und schafft einen Mehrwert auf mehreren Ebenen.

IHK-Tipp: Nutzen Sie den Stadtgutschein nicht nur als zusätzliche Zahlungsmöglichkeit, sondern als Chance für Ihren Betrieb.

Machen Sie mit!
Ob als Akzeptanzstelle oder Arbeitgeber, nutzen Sie die Möglichkeiten des Stadtgutscheins für Ihren Betrieb und stärken Sie gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Südthüringen.

Hier finden Sie Informationen und die Anmeldung für Ihren Standort:

/ Arnstadt
/ Meiningen
/ Schmalkalden
/ Steinbach-Hallenberg
/ Sonneberg
/ Oberzentrum Südthüringen


IHK-Ansprechpartner: Ricarda Wolff
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Kultur

Konzert der Stiftung Südthüringisches Kammerorchester im Haus der Wirtschaft



Gerne möchten wir Sie auf ein besonderes Konzerterlebnis aufmerksam machen:

Gemeinsam mit der Stiftung Südthüringisches Kammerorchester laden wir am Sonntag, 11. Oktober 2026, in das Haus der Wirtschaft in Suhl ein. Es werden Werke von Friedrich II., Antonio Vivaldi, Johann Sebastian Bach, Edvard Grieg und Luigi Boccherini erklingen.

Mit der Bereitstellung der Konferenzebene unterstützt die IHK das kulturelle Engagement der privat getragenen Stiftung und möchte dazu betragen, das Wirken des Kammerorchesters in Südthüringen noch stärker sichtbar zu machen.

Das Konzert beginnt um 17:00 Uhr, Einlass ist ab 16:00 Uhr. Für die gastronomische Begleitung sorgt Mohnwind Catering.

Die Karten sind für 30 Euro unter ticketshop-thueringen.de sowie bei der Tourist-Information Suhl (Friedrich-König-Straße 7, 98527 Suhl, Tel. 03681/788405) erhältlich. Kinder haben freien Eintritt. Schüler und Studenten ab 13 Jahren zahlen 5 Euro.

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