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Sehr geehrter Herr Mustermann,

in dieser Ausgabe erhalten Sie relevante Informationen zu rechtlichen Neuerungen, praxisnahe Hilfestellungen und Weiterbildungsangebote.

Herzliche Grüße

Ihre IHK Südthüringen

 
 
Inhalt:
MuT-Unternehmerpreis 2026: Jetzt bewerben!
Am 10. November heißt es wieder: Industrie Intouch - Jetzt als Unternehmen anmelden!
SVI-Matchmaking-Plattform für die Defense-Industrie
Das volldigitale Carnet startet
Förderlotse Wachstumsmärkte - Neue Märkte, neue Chancen
EU-Verpackungsverordnung
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Europäische Ökodesign-Verordnung
KI im Klartext: Vom Paragrafen zur Praxis
Ausweitung der Aufzeichnungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten
Ist die sichere Zustellung durch Einwurfeinschreiben (bald) Geschichte?
Geldwäscheprävention: Pflicht zur Registrierung bei der FIU
Ausbildungsvergütungen in Thüringen wurden angepasst
Forum A: Anmeldung zu den Ausbilderarbeitskreisen im Frühjahr 2026 ab sofort möglich
Forum F: Aktuelle Termine & Roadshow Inklusion - Wie gelingt Inklusion im Unternehmensalltag?
Drei Seminare, ein Ziel: sicherer im Job
Thüringer Veranstaltungskalender
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MuT-Preis 2026

MuT-Unternehmerpreis 2026: Jetzt bewerben!



Hat sich Ihr Unternehmen in den letzten Jahren besonders gut entwickelt oder eine zukunftsweisende Innovation vorgestellt?
Gehen Sie neue Wege in der Mitarbeitergewinnung oder engagieren sich für besondere Projekte in der Region?

Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 5. Mai für den MuT-Preis 2026.

Neben der Ehrung in einer der drei Kategorien „Unternehmen des Jahres“, „Mitarbeiter sind Zukunft“ oder „Aufstieg durch Innovation“ erwartet Sie als Preisträger unter anderem ein Online-Mediaguthaben bei der Suhler Verlagsgesellschaft im Wert von 2.500 Euro.

Teilnehmen können alle Mitgliedsunternehmen der IHK und HWK Südthüringen.

| Zum Bewerbungsformular.
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Industrie Intouch 2026

Am 10. November heißt es wieder: Industrie Intouch - Jetzt als Unternehmen anmelden!



Mit der Teilnahme an der Industrie Intouch bietet sich Ihrem Unternehmen eine gezielte Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte direkt anzusprechen und für sich zu gewinnen. Statt auf unpersönliche Recruiting-Kanäle zu setzen, treten Sie vor Ort in den direkten Austausch mit passenden Kandidatinnen und Kandidaten. Präsentieren Sie sich authentisch und zeigen Sie Ihre Stärken als Arbeitgeber.

Begleitet wird das Event mit einer zielgruppenspezifisch wirksamen Öffentlichkeitskampagne, um Ihr Unternehmen für die passenden Fachkräfte und Interessenten bekannt zu machen.

IHK-Tipp: Melden Sie sich noch bis zum 15.04. zu Industrie Intouch an.

| Alle Informationen zu Industrie Intouch.

| Jetzt als Unternehmen anmelden.
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Rüstung

SVI-Matchmaking-Plattform für die Defense-Industrie



SVI-Connect ist die digitale Plattform zur Vernetzung von Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) in Deutschland. Sie bietet einen effektiven und geschützten Raum für Markttransparenz, strukturierte Partnersuche und Kontaktaufnahmen und fördert aktiv die Vernetzung in den SVI-Lieferketten sowie einen Zugang für potenzielle Lieferanten. Interessierte Zulieferunternehmen können über die Plattform ihre Fähigkeiten und Leistungen einstellen.

| Hier registrieren.

IHK-Tipp: Im kostenfreien Online-Webinar am 16. April 2026 lernen Sie die Plattform SVI-Connect kennen und erfahren, wie Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie gezielt Zulieferer entlang der Lieferkette finden und KMU ihr Know-how sichtbar machen.

| Jetzt anmelden.
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Wettbewerb

Das volldigitale Carnet startet



Ab dem 1. Juni 2026 wird das bisher papiergebundene Carnet A.T.A für die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Messegütern und Warenmustern schrittweise durch das volldigitale Carnet ersetzt. Zum Start führen zunächst die EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen das digitale Carnet ein, weitere Staaten folgen bis zum Abschluss 2027. Neu ist: Nach der elektronischen Antragstellung erhalten Unternehmen statt eines Hefts künftig einen QR-Code, der von den Zollbehörden weltweit elektronisch ausgelesen wird. Die Abholung bei der IHK entfällt und die Zollabwicklung erfolgt vollständig papierlos.

IHK-Tipp: Testen Sie das digitale Carnet für die Startländer parallel zu den bestehenden Papier-Carnets, um sich mit der neuen Funktionalität vertraut zu machen.

| Informationen zum digitalen Carnet.

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Wettbewerb

Förderlotse Wachstumsmärkte - Neue Märkte, neue Chancen



Wo neue Märkte wachsen, entstehen neue Möglichkeiten. Der Förderlotse Wachstumsmärkte unterstützt KMU dabei, die passende Förderung für Auslandsprojekte zu finden - KI-gestützt. Zielgerichtet. Passgenau. Die Plattform bündelt die Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit in einem zentralen One-Stop-Shop. Anhand kurzer, strukturierter Fragen identifiziert die KI passende Förder- und Finanzierungsinstrumente, Tools, Netzwerke sowie Ansprechpartner. Die wichtigsten Informationen werden direkt auf der Plattform bereitgestellt, weiterführende Details sind über die angegebenen Kontakte und Links zugänglich.

IHK-Tipp:
Nutzen Sie den „Förderlotsen Wachstumsmärkte“ für neue Märkte und neue Chancen.

| Zu den Informationen.
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Umweltvorgaben

EU-Verpackungsverordnung



Die europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) gilt ab dem 12. August 2026 in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Dazu wurden unter anderem Zielvorgaben für den Rezyklatanteil in Verpackungen sowie Vorgaben zu Design und Kennzeichnung festgelegt. Auch wenn die Regelungen erst ab 12. August 2026 greifen, ist es wichtig, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

IHK-Tipp: Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der PPWR finden Sie im DIHK-Merkblatt.

| Zum Merkblatt.


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Umweltvorgaben

Nachhaltigkeitsberichterstattung


Das sogenannte Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist beschlossen und die Änderungen wurden am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt verkündet. Direkt betroffen von der CSDDD (EU-Lieferkettengesetz) sind demnach nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz.

| Mehr erfahren.


Bei der CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) wurde festgelegt, dass Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Rechnungslegungsrichtlinie der EU fallen, nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind, wenn sie mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz und durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeiter haben.

| Mehr erfahren.

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Umweltvorgaben

Europäische Ökodesign-Verordnung


Am 18. Juli 2024 ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung in Kraft getreten. Durch die Regelungen der Ökodesignverordnung sollen Waren nach Willen des Gesetzgebers langlebiger und ressourcenschonender werden, sich leichter wiederverwenden, aufrüsten, reparieren und recyceln lassen. Auf Grundlage der Verordnung werden unter anderem schrittweise Ökodesign-Anforderungen für unterschiedliche Produkte bzw. der Digitale Produktpass (DPP) eingeführt. Außerdem beinhaltet die Ökodesign-Verordnung Berichtspflichten sowie ein Verbot der Vernichtung bestimmter unverkaufter Ware.

IHK-Tipp: Ein DIHK-Merkblatt informiert Sie über die wesentlichen Inhalte und Änderungen der Ökodesign-Verordnung.

| Zum Merkblatt.

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Recht

KI im Klartext: Vom Paragrafen zur Praxis



Künstliche Intelligenz eröffnet Unternehmen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten und Chancen. Damit gehen jedoch auch Fragen zum rechtskonformen Einsatz und zur organisatorischen Einbindung einher. Die DIHK gibt einen Überblick über wichtige Regelwerke und liefert Tipps zur organisatorischen Einbindung von KI im Betrieb.

IHK-Tipp: Informieren Sie sich zu den rechtlichen Entwicklungen durch die KI-Verordnung und Co.

| Jetzt informieren.
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Recht

Ausweitung der Aufzeichnungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten


Zum 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 t

Als Teil des EU-Mobilitätspaketes wird zum 1. Juli 2026 der Anwendungsbereich der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr erweitert. Die Verpflichtungen gelten ab diesem Stichtag bei grenzüberschreitenden Gütertransporten und im Kabotageverkehr bereits ab 2,5 t zulässiger Höchstmasse (zHm) eines Fahrzeugs oder Gespanns. Hierdurch sollen die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Transportmarkt verbessert werden. Für Unternehmen, deren Geschäftsfeld sich abseits des erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs bewegt, wurde eine neue Ausnahmeregelung eingeführt, durch die Beförderungen im Werkverkehr von den Pflichten befreit sind.

IHK-Tipp: Sollte Ihr Unternehmen Fahrzeuge im Gewichtsbereich von 2,5 - 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum zu Transporten für eigene Zwecke einsetzen, z.B. von Equipment, das Sie als Dienstleister für Ihre Tätigkeit benötigen, prüfen Sie die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung auf Ihren konkreten Fall. Eine detaillierte Aufbereitung der Thematik finden Sie auf unserer Webseite.

| Weitere Informationen.
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Recht

Ist die sichere Zustellung durch Einwurfeinschreiben (bald) Geschichte?


Anders als das frühere Einwurfeinschreiben, dessen Zugang mittels "Peel-off-Label" händisch durch den Zusteller dokumentiert wurde, stellt der heutige Ablauf mittels Dokumentation über Scannertechnik und digitale Signaturen keinen typischen Geschehensverlauf für einen sicheren Zugang eines Schriftstücks und damit keinen diesbezüglichen Anscheinsbeweis dar. (LAG Hamburg vom 14.07.2025 - 4 SLa 26/24)

| Jetzt informieren.
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Recht

Geldwäscheprävention: Pflicht zur Registrierung bei der FIU

Das Geldwäschegesetz (GwG) soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Zur Geldwäscheprävention verpflichtete Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Kunden beachten, Risikomanagement betreiben und bei einem Verdacht auf Geldwäsche bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchengen (FIU) über das elektronische Meldeportal „goAML WEB“ eine Meldung abgeben. Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des GwG fallen, müssen seit Januar 2024 im elektronischen Meldeportal registriert sein. Diese Pflicht besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung. Im Dezember 2023 hat der Gesetzgeber die Registrierungsfrist für zahlreiche Güterhändler; Verpflichtete gemäß § 2 Ziffer 16. GwG, um vier Jahre verlängert. Gemäß § 59 Absatz 6 GwG gilt für Güterhändler, die nicht mit Kunst, Schmuck, Uhren, Edelmetall, Edelsteinen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln eine Übergangsfrist zur Registrierung bei der FIU bis zum 1. Januar 2027. Für Verpflichtete, die mit den vorgenannten Gütern handeln, bleibt es bei der Registrierungspflicht seit 1. Januar 2024. Der Begriff des Güterhändlers ist in § 1 Absatz 9 GwG legal definiert. Güterhändler im Sinne des Gesetzes ist, wer gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung.

Wenn sich Unternehmen im elektronischen Meldeportal registriert haben, können sie dort auf Informationen zugreifen, die das Erkennen von verdächtigen Geschäftsvorfällen erleichtern, z. B. Papiere zu Typologien und Methoden der Geldwäsche. Für bestimmte Branchen gibt es spezielle Typologiepapiere (z. B. Immobilien, Kfz-, Glücksspielsektor), deren Kenntnis für das Risikomanagement im eigenen Unternehmen unabdingbar ist. Aus diesen Gründen kann eine Registrierung für Güterhändler, die noch bis zum 1. Januar 2027 Zeit für die Anmeldung bei goAML haben, schon heute sinnvoll sein.

Ihr IHK-Ansprechpartner für Fragen und Hilfestellungen ist: Holger Fischer


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Ausbildung

Ausbildungsvergütungen in Thüringen wurden angepasst




Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeits- und Tarifrecht hat das neue Verzeichnis über Ausbildungsvergütungen veröffentlicht.

Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, § 17 Abs. 1 S. 1 BBiG. Die Vergütung steigt, gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 BBiG, mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an. Es ist Sache des Ausbilders und des Auszubildenden sowie der Tarifvertragsparteien, die Ausbildungsvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich festzulegen. Soweit Tarifsätze Anwendung finden, hat der Auszubildende mindestens Anspruch auf die tarifvertraglich vorgesehene Vergütung.

Soweit Tarifverträge nicht bestehen oder im Einzelfall keine Anwendung finden, sind die in der Branche verwendeten Tarifverträge Richtschnur. Eine Unterschreitung um mehr als 20Prozent ist nicht mehr angemessen (Bundesarbeitsgericht, EzB Nr. 55 zu § 17 Abs. 1 BBiG). Sofern sich die Ausbildungsvergütung nach einem Tarifvertrag bemisst, kommen dem Auszubildenden auch spätere Erhöhungen zugute. In den übrigen Fällen kann die Vergütung, falls keine Anpassung erfolgt, unangemessen werden. Der Auszubildende hat dann Anspruch auf die als angemessen anzusehende Vergütung. Die festgelegte Mindestausbildungsvergütung darf jedoch nicht unterschritten werden.

| Zu den aktuellen Ausbildungsvergütungen.
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Ausbildung

Forum A: Anmeldung zu den Ausbilderarbeitskreisen im Frühjahr 2026 ab sofort möglich

Das FORUM A richtet sich an interessierte Ausbilderinnen und Ausbilder in Südthüringen. Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir Sie zweimal im Jahr über Neuerungen im Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung. Außerdem wollen wir gemeinsam mit Ihnen Impulse aus Ihrer täglichen Arbeit aufnehmen und über mögliche Strategien zur Stärkung der dualen Berufsausbildung in Südthüringen ins Gespräch kommen.

Die Termine im ersten Halbjahr 2026 sind bereits online. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

| Zu den Terminen und der Anmeldung.
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Fachkräfte

Forum F: Aktuelle Termine & Roadshow Inklusion - Wie gelingt Inklusion im Unternehmensalltag?



Erstmals veranstalten in diesem Jahr die drei Thüringer IHKs die Roadshow Inklusion. Unter dem Motto: „Chancen erkennen. Potentiale nutzen“ stehen in sechs Präsenz-Veranstaltungen Best Practice, das Kennenlernen regionaler Akteure und Ansprechpartner sowie Netzwerken im Fokus.

Die Termine im Kammerbezirk sind:
22. April 2026 in Arnstadt (Auftaktveranstaltung bei CATL)
8. September 2026 in Suhl

Alle Informationen, weitere Termine, den Flyer zum Download sowie die Links zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website.

Die Veranstaltungsreihe Forum F
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Forum F informieren wir über Strategien zur Fachkräftegewinnung, bieten den Dialog mit Experten und die Diskussion mit der Politik.

Termine und Themen für das erste Halbjahr 2026:

Sprache als Schlüssel zum Erfolg - Einfache Sprache im Berufsalltag
21. April 2026, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | online

Erfolgreich durch die Ausbildung: Abbrüche vermeiden, Unternehmensbindung stärken
13. Mai 2026, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | online

Mitarbeiter und Azubis aus Vietnam - Kultur, Land & Leute besser verstehen
16. Juni 2026, 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr | online

| Mehr Informationen.
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Weiterbildung

Drei Seminare, ein Ziel: sicherer im Job



Basiswissen Wasserstoff für Azubis

In diesem Kompaktlehrgang wird ein grundlegender Überblick zur Wasserstofftechnologie vermittelt.

13. April 2026 | SBBS Max-Planck-Str. 49, 96515 Sonneberg

Fresh-up für Ausbilder

Fachlich, methodisch und rechtlich fit? Nutzen Sie unser 2-tägiges Seminar mit unserem erfahrenen Referenten Olaf Tendera.

22.+ 29. April 2026 | IHK Niederlassung Arnstadt

Grundlagen der Vertragsgestaltung - Arbeitsvertrag, Fortbildungsvertrag und Klauselkontrolle

Dieses Seminar ist seit drei Jahren im Programm und gibt Personalverantwortlichen wertvolle Kenntnisse zu den Grundlagen der Arbeitsvertragsgestaltung unter Berücksichtigung der Grundsatzentscheidungen des BAG.

18. Mai 2026 | IHK Bildungszentrum Suhl

IHK-Tipp: Alle Weiterbildungsangebote und weitere Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage.

| Zur Homepage und den Anmeldemöglichkeiten.
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Tourismus

Thüringer Veranstaltungskalender



Thüringen bekommt einen neuen, interaktiven Veranstaltungskalender und Sie können Teil davon sein. Auf events.thueringen-entdecken.de präsentieren Sie die Veranstaltungen Ihres Betriebs sichtbar nicht nur in Thüringen, sondern auch darüber hinaus.

| Mehr Informationen.
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Impressum

IHK Südthüringen
Bahnhofstraße 4 – 8 | 98527 Suhl | Tel.: +49 3681 362-0 | info@suhl.ihk.de
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